Einen Aufhebungsvertrag sollten Sie unbedingt vom Spezialisten prüfen lassen!
Unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag auf keinen Fall sofort, Sie würden auf viele Rechte verzichten! Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht berät Sie kompetent.
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorgelegt? Und Sie wohlmöglich gedrängt, eine schnelle Entscheidung zu treffen und zusätzlich Sonderzahlungen in Aussicht gestellt? Bewahren Sie einen kühlen Kopf. Unterschreiben Sie auf gar keinen Fall sofort!
Ein Aufhebungsvertrag ist eine für den Arbeitgeber attraktive Lösung, für Arbeitnehmer birgt er viele Risiken und Fallen. Er sollte unbedingt von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht geprüft werden. Vereinbaren Sie jetzt einen persönlichen Termin.
- Ich stehe Ihnen kurzfristig für eine Beratung zur Verfügung,
- berate Sie individuell und kläre umfassend Risiken und Chancen und
- vertrete Sie konsequent und durchsetzungsstark gegenüber Arbeitgeber und vor Gericht.
Mit einem Spezialisten an der Seite sichern Sie Ihre Rechte
Für den Arbeitgeber hat ein Aufhebungsvertrag Vorteile gegenüber einer Kündigung. Der Arbeitgeber muss keine Grund für die Kündigung nennen und keine Fristen einhalten. Ihm bleibt bei einem Aufhebungsvertrag eine gerichtliche Auseinandersetzung erspart, in der die Rechtmäßigkeit einer Kündigung überprüft werden würde. Denn mit einem Aufhebungsvertrag entfällt für den Arbeitnehmer der Kündigungsschutz.
Die einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat dagegen für den Arbeitnehmer erhebliche Nachteile. Neben dem Verzicht auf seine Arbeitnehmerrechte wird dem Arbeitnehmer bei einer Zustimmung zu einem Aufhebungsvertrag vom Arbeitsamt das Arbeitslosengeld für 12 Wochen gesperrt und sie haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld mindert sich um diese 12 Wochen, mindestens jedoch um ein Viertel der Anspruchsdauer.
Lassen Sie nicht zu, dass Ihr Arbeitgeber sich zu Ihren Lasten "freikauft". Mit der Unterzeichnung eine Aufhebungsvertrages und dem damit einhergehenden Verzicht auf Arbeitnehmerrechte entgeht Ihnen die Chance, durch Verhandlungen eine höher Abfindungssumme zuu erreichen. Sprechen Sie mit mir. In einem persönlichen Gespräch analysiere ich gemeinsam mit Ihnen die Situation realistisch und helfe Ihnen dabei, die für Sie beste Lösung zu finden.
Haben Sie schon unterschrieben? Lassen Sie sich beraten.
Wenn Sie unter Druck einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet haben und das im Nachhinein bereuen, sollten Sie gemeinsam mit mir die Möglichkeiten prüfen, die es gibt, nachträglich dagegen vorzugehen.
Vereinbaren Sie jetzt einen persönlichen Gesprächstermin. Ich stehe Ihnen gerne für eine Beratung und Vertretung zur Verfügung.
Nach einer Kündigung muss schnell gehandelt werden. Mit einem Spezialist für Arbeitsrecht an der Seite können Sie erfolgreich dagegen vorgehen.
Ihnen wurde gekündigt? Ihnen wurde eine Abfindung angeboten? Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen dabei, eine höhere Abfindungssumme zu erstreiten.
Nach wiederholter Abmahnung droht der Verlust des Arbeitsplatzes. Lassen Sie die Berechtigung einer Abmahnung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen.