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Abmahnung –
Fachanwalt für
Arbeitsrecht in
Siegen

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Der erste Schritt zur Kündigung? Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht berät Sie

Nach wiederholter Abmahnung droht der Verlust des Arbeitsplatzes. Lassen Sie die Berechtigung einer Abmahnung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen.

Mit einer Abmahnung rüg ein Vorgesetzter einen Arbeitnehmer für unangemessenes Verhalten. Sie dient als Hinweis, dass das Verhalten geändert werden soll und als Warnung vor den Konsequenzen weiterer Verstöße. Die Bedeutung einer Abmahnung ist nicht zu unterschätzen. Häufig bereitet der Arbeitgeber damit eine verhaltensbedingte Kündigung vor, deren Voraussetzung im Regelfall eine wiederholte Abmahnung ist. Deshalb sollten Sie die Wirksamkeit einer Abmahnung von einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen.

Eine Abmahnung muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um wirksam zu sein. Der Arbeitnehmer muss sich vertragswidrig verhalten haben, die Abmahnung muss bestimmte Inhalte aufweisen und verhältnismäßig sein. Die strengen Vorgaben führen dazu, dass Abmahnungen häufig rechtlich unwirksam sind und gegen sie vorgegangen werden kann. Auf meine Fachkenntnis können Sie sich dabei verlassen.

  • Ich prüfe Ihre Abmahnung auf formale und inhaltliche Fehler,
  • berate Sie individuell und kompetent und
  • vertrete Sie, falls notwendig, bei einem Klageverfahren oder
  • bei Abfassung einer Gegendarstellung zur Personalakte

Gegen eine Abmahnung gehen Sie am besten mit einem Fachanwalt an Ihrer Seite vor

Ich analysiere Ihre persönliche Situation und prüfe für Sie die Chancen, die das Vorgehen gegen eine Abmahnung hat. Ist Ihre Abmahnung angreifbar, reichen die Möglichkeiten dagegen vorzugehen von einer schriftlichen Gegendarstellung bis hin zur Klage. Ziel ist die Entfernung der Abmahnung aus Ihrer Personalakte

Da es um den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes geht, heißt es gründlich und mit Fingerspitzengefühl abzuwägen, ob ein Vorgehen gegen die Abmahnung Ihr Arbeitsverhältnis übermäßig belastet. Da das Wohlergehen meiner Mandanten immer im Mittelpunkt meiner Tätigkeit steht, kann es sein, dass ich Ihnen davon abrate, gegen die Abmahnung vorzugehen. Sie können sich auf meine Erfahrung verlassen.

Vereinbaren Sie jetzt einen persönlichen Gesprächstermin. Ich stehe Ihnen gerne für eine Beratung und Vertretung zur Verfügung.

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Nach einer Kündigung muss schnell gehandelt werden. Mit einem Spezialist für Arbeitsrecht an der Seite können Sie erfolgreich dagegen vorgehen.

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Wolfgang Wehn
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