Im Strafrecht keine Kompromisse! Lassen Sie sich vom Spezialisten vertreten.
Schon ein erstes Gespräch mit einem Fachanwalt für Strafrecht verhindert, dass Sie bei Vernehmungen Fehler machen, die später nachteilig für Sie sind
Mit meiner langjährigen Erfahrung im Strafrecht bin ich genau der richtige Ansprechpartner für Sie, wenn Sie Probleme mit dem Strafrecht haben. Egal, ob es sich um einen Ladendiebstahl handelt oder um ein Kapitalverbrechen, immer gilt: Kontaktieren Sie umgehend eine fachkundigen Anwalt. Gerade im Strafrecht haben Sie nur so eine Chance auf die Wahrung der eigenen Rechte.
1. Effizient und stark in Ihrem Interesse
Erstes Ziel meiner Tätigkeit ist es, die für alle geltende Unschuldsvermutung für Sie durchzusetzen. Dafür nehme ich Ihre strafprozessualen Rechte zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit dem Ziel wahr, eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden.
Staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren bringen große psychische und physische Belastungen für die Betroffenen mit sich, die bis hin zur wirtschaftlichen Existenzvernichtung führen können. Hier sorge ich mit Erfahrung und Sachkenntnis als Fachanwalt für Strafrecht für eine effiziente und rechtssichere Strafverteidigung.
2. Nutzen Sie Ihr Schweigerecht
Ob Sie durch eine Hausdurchsuchung, eine Verhaftung oder eine Vorladung zur Vernehmung durch die Polizei davon erfahren haben, dass ein Strafverfahren gegen Sie geführt wird: Grundsätzlich ist „Schweigen Gold“! Jede noch so scheinbar unbedeutende Äußerung kann eine Verteidigung später erheblich erschweren. Nur Angaben zur Person müssen erfolgen, alles weiter überlassen Sie bitte dem Verteidiger, den Sie sofort hinzuziehen sollten.
Das gilt auch, wenn Sie als Zeuge befragt werden sollen. Meine Erfahrung zeigt, dass es immer wieder vorkommt, dass sich Zeugen vor dem Gang zum Rechtsanwalt gegenüber der Polizei ausführlich äußern mit der Folge, dass ihre gut gemeinten Angaben Sie vom Zeugen zum Beschuldigten werden lassen!
Was tun bei einer polizeilichen Vorladung, einer Hausdurchsuchung oder Verhaftung?
Einer Ladung der Polizei muss man nicht Folge leisten, weder als Zeuge noch als Beschuldigter, sondern nur der Ladung des Richters oder Staatsanwalts! Nutzen Sie Ihr Schweigerecht, um die Dinge sorgfältig zu erinnern und sich vor einer Aussage zur Sache bei mir anwaltlichen Rat einzuholen. Als Zeuge haben Sie ebenfalls das Recht, mich als Ihren Anwalt zum Zeugenbeistand zu bestellen. Dies müssen Polizei, Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung und Gericht akzeptieren.
Auch bei einer Hausdurchsuchung oder Verhaftung gilt das Gleiche. Selbst wenn Sie von der Polizei unter Druck gesetzt werden, sollten Sie sich weder zur Sache äußern, noch etwas unterschreiben. Auch Familienmitgliedern steht ein Zeugnisverweigerungsrecht oder Aussageverweigerungsrecht zu, wenn Sie sich selbst belasten würden. Vor allem ist wichtig, dass Sie sofort Ihren Anwalt informieren.
Vereinbaren Sie jetzt einen persönlichen Gesprächstermin. Ich stehe Ihnen gerne für eine Beratung und Vertretung zur Verfügung.
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