Probleme mit dem BTMG? Ich bin für Sie da!
Im Betäubungsmittelstrafrecht ist der Beschuldigte ganz besonders auf die Vertretung durch einen erfahrenen Anwalt angewiesen. Hohe Strafen drohen.
Ob es um Eigenbedarf oder um gewerbsmäßigen Handel mit großen Mengen Rauschgifts geht, am besten sollten Sie sich so früh wie möglich die Dienste eines im Betäubungsmittelstrafrecht kündigen Fachanwalts für Strafrecht sichern. Nur mit hoch qualifiziertem juristischem Beistand haben sie die Chance, Ihre Rechte zu wahren. Sprechen Sie mit mir. Ich helfe Ihnen:
- Ich analysiere die rechtliche Lage zeitnah,
- übernehme die Kommunikation mit den ermittelnden Behörden und
- leite umgehend erste Schritte ein, die Ihre Position stärken.
Mit Erfahrung und Fachkenntnis für Ihre Rechte
Staatsanwaltschaften und Kriminalpolizei setzen Sonderabteilungen bei der Verfolgung von Betäubungsmittelvergehen ein. Auch die zuständigen Gerichte auf diesem Gebiet sind spezialisiert. Gerade deshalb ist es von großer Bedeutung, dass Sie einen erfahrenen und sachkundigen Anwalt an Ihrer Seite haben, der Ihre Rechte unnachgiebig verteidigt.
Besonders wichtig! Geben Sie keine Erklärung gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft ohne Rücksprache ab. Schon kleinste Details Ihrer Schilderung können sich später als nachteilig für Sie herausstellen.
Hohe Strafen können verhindert werden
Das Gesetz sieht beim Betäubungsmittelstrafrecht besonders hohe Strafen vor. Die Strafandrohung im Rahmen des Betäubungsmittelstrafrechts richtet sich zumeist nach der Betäubungsmittelmenge. Schon der Handel mit Drogen in "nicht geringer Menge" kann zu hohen Haftstrafen ohne Bewährung führen. Strafverschärfend ist bandenmäßiger oder bewaffneter Handel, wobei als Waffe schon ein mitgeführtes Taschenmesser gelten kann.
Werden geringe Mengen von Betäubungsmitteln mitgeführt (Eigenbedarf), kann mit anwaltlicher Hilfe häufig eine Einstellung des Strafverfahrens erreicht werden. Liegt eine Drogenabhängigkeit vor, ist es möglich "Therapie statt Strafe" anzustreben. Auf diese Art kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren in eine Drogentherapie in der Freiheit umgewandelt werden. Eine Strafmilderung oder gar die vollständige Aussetzung sind auch möglich, wenn der Täter dazu beiträgt, weitere Straftaten aufzuklären.
Die Möglichkeiten eines erfahrenen Strafverteidigers für einen Mandanten das Schlimmste zu verhindern, sind im Betäubungsmittelstrafrecht vielfältig. Kontaktieren Sie mich schnellstmöglich, damit ich in Ihrem Interesse tätig werden kann.
Vereinbaren Sie jetzt einen persönlichen Gesprächstermin. Ich stehe Ihnen gerne für eine Beratung und Vertretung zur Verfügung.
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