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Führerschein –
Rechtsanwalt für
Verkehrsrecht
in Siegen

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  3. Führerscheinentzug

Ihnen droht der Führerscheinentzug? Ich stehe Ihnen zur Seite.

Da beim Entzug des Führerscheins der Einzelfall entscheidet, sollten Sie Ihre Situation von einem rechtssicheren und erfahrenen Spezialisten prüfen lassen.

Ein Leben ohne Führerschein ist in der heutigen Zeit für viele unvorstellbar. Mobilität und Flexibilität sind im Privatleben wichtig und beruflich häufig unabdingbar. Ein drohender Führerscheinentzug oder ein Fahrverbot können existenzgefährdend sein. Mit einem Spezialisten für Verkehrsrecht an Ihrer Seite können Sie alle Möglichkeiten nutzen, um dagegen vorzugehen und die Folgen für Sie möglichst gering zu halten. Mit meiner langjährigen Erfahrung im Verkehrsrecht bin ich der richtige Ansprechpartner für Sie:

  • Ich analysiere Ihre persönliche Situation zeitnah,
  • informiere Sie über Chancen und Risiken,
  • entwickle eine erfolgversprechende individuelle Strategie und
  • leite umgehend erste Schritte ein, die Ihre Position stärken.

Die Gründe, warum es zu einem Führerscheinentzug kommen kann, sind vielfältig: Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei, Alkohol- und Drogenfahrten, Ordnungswidrigkeiten wie Drängeln oder überhöhte Geschwindigkeit oder Krankheiten und altersbedingte Defizite. In jedem Fall sollten Sie mich schnell kontaktieren, damit ich sofort und effektiv in Ihrem Interesse handeln kann.

Verlust der Fahrerlaubnis wegen einer Alkohol- oder Drogenfahrt:

Alkohol und Drogen (Cannabis, Marihuana, Kokain, Ecstasy usw.) sind die häufigsten Gründe für den drohenden Verlust des Führerscheins. Hatten Sie einen Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder sind in eine Verkehrskontrolle geraten, sollten Sie sich unverzüglich anwaltlich beraten lassen. Sperrfristen von sechs Monaten bis zu fünf Jahre oder sogar auf Dauer sind möglich.

Ein Spezialist für Verkehrsrecht kann die richtigen Maßnahmen treffen, um Sie so gut wie möglich vor den weitreichenden juristischen Konsequenzen, die Ihnen drohen, zu schützen. Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis bereits entzogen, ist zu prüfen, ob im Verfahren Fehler unterlaufen sind oder die Vorwürfe angreifbar sind. Auch gegen die Auflagen, die Ihnen die Behörden zur Wiedererlangung des Führerscheins erteilen, kann in vielen Fällen vorgegangen werden. Sprechen Sie mit mir, ich berate und vertrete Sie fachkundig und mit meiner langjährigen Erfahrung.

So helfe ich Ihnen

Es gibt Fälle, in denen ein Fahrverbot in eine Geldbuße umgewandelt werden kann, so zum Beispiel, wenn es eine unzumutbare Härte für den Beschuldigten bedeutet. Vor allem Ersttäter können gute Chancen haben, einem Fahrverbot zu entgehen. Durch den Einspruch gegen einen Führerscheinentzug kann eine Verkürzung der Sperrfrist erreicht oder die MPU ("Idiotentest") umgangen werden. Ich lote alle Möglichkeiten aus, die sich bieten, um in Ihrem individuellen Fall das Optimum für Sie herauszuholen.

Ob es um den Entzug der Fahrerlaubnis, die Anordnung einer MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung), die Wiedererlangung des Führerscheins oder einen im Ausland erteilten Führerschein geht – bei mir werden Sie in allen Verfahren rund um das Führerscheinrecht gut beraten und vertreten.

Vereinbaren Sie jetzt einen persönlichen Gesprächstermin. Ich stehe Ihnen gerne für eine Beratung und Vertretung zur Verfügung.

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Nach einem Autounfall kann leichtfertiges Verhalten gegenüber den Behörden schwerwiegende Folgen haben. Lassen Sie sich frühzeitig von mir beraten.

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Fachanwalt

Wolfgang Wehn
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