Im Wirtschaftsstrafrecht zählen Erfahrung und Fachkenntnis
Ob Privatpersonen oder Unternehmen – die Strafverfolgung in Wirtschaftsstrafsachen hat verheerende Folgen. Lassen Sie sich von einem Spezialisten beraten.
Das Risiko für Unternehmer sich strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt zu sehen, ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Dafür sorgen sowohl die verstärkten Regulierungsbemühungen des Gesetzgebers als auch die intensivierte Verfolgung von Verdachtsfällen durch die Ermittlungsbehörden.
Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich der richtige Ansprechpartner, wenn gegen Sie wirtschaftsstrafrechtliche Vorwürfe erhoben werden. Ich berate und vertrete Einzelpersonen und Unternehmern seit vielen Jahren erfolgreich in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts wie
- Vermögensabschöpfung
- Unternehmensgeldbuße
- Korruptionsregister
- Insolvenzverschleppung
- Bankrott
- Kreditbetrug
- Bestechung und Bestechlichkeit
- Arbeitsschutzrecht
- Technikrecht
- Umweltrecht und
- Zollstrafrecht
Schnelle Reaktion hilft Chancen zu wahren
Durchsuchungen von Privat- und Geschäftsräumen und die Beschlagnahme von Beweismitteln sind in Wirtschaftsrechtsachen an der Tagesordnung. Eine Situation, die für Sie oder Ihr Unternehmen existenzbedrohend sein kann. Suchen Sie deshalb schnellstmöglich die Beratung eines im Wirtschaftsrecht versierten Fachanwalts. Die frühzeitige Akteneinsicht eines Spezialisten kann helfen, Vorwürfe zu entschärfen und erhöht die Erfolgsaussichten.
Ich kämpfe für Ihren guten Ruf
Es gab in letzter Zeit zahlreiche Beispiele, in denen es für Unternehmen, neben den strafrechtlichen Konsequenzen, durch das starke Interesse der Medien und damit der Öffentlichkeit, zu einem erheblichen Verlust an Reputation und Vertrauen bei den Kunden kam.
Mein Ziel ist es, Ihnen eine Hauptverhandlung zu ersparen. Mein Motto "Agieren statt Reagieren". Mit Hilfe meiner Erfahrung und meines Engagements können häufig schon während des Ermittlungsverfahrens fernab der Öffentlichkeit Lösungen gefunden werden. Je früher Sie einen Fachanwalt für Strafrecht hinzuziehen, desto größer wird die Chance, das Verfahren frühzeitig zu beenden. Lassen Sie sich beraten.
Durchsetzungsstark an Ihrer Seite
Im Interesse meiner Mandanten scheue ich aber keine Konfrontation, sollte sie notwendig sein. Lässt sich ein Prozess einmal nicht vermeiden, vertrete ich Ihre Interessen auch vor allen Amts-/Land- und Oberlandesgerichten, Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof sowie bei Revisionsstrafsachen vor dem BGH.
Vereinbaren Sie jetzt einen persönlichen Gesprächstermin. Ich stehe Ihnen gerne für eine Beratung und Vertretung zur Verfügung.
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